Ein Autounfall im Ausland ist für jeden Autofahrer ein Horrorszenario. Wenn es Sie während der Urlaubsreise im hohen Norden trifft, kommen zur Stresssituation oft noch Sprachbarrieren und Unkenntnis über die lokalen Gesetze hinzu. Finnland zeichnet sich durch weite Landschaften, dichte Wälder und ganz eigene Verkehrsbedingungen aus.
In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sich nach einem Autounfall in Finnland richtig verhalten, wie Sie die Schadensabwicklung meistern und welche finnischen Besonderheiten – insbesondere beim Thema Wildunfall – Sie unbedingt beachten müssen.
Verhalten an der Unfallstelle: Die Sofortmaßnahmen
Direkt nach dem Crash gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. In Finnland sind die gesetzlichen Pflichten zur Unfallabsicherung und Hilfeleistung streng geregelt. Ignorieren Sie diese Regeln nicht, da Ihnen sonst hohe Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen drohen.
1. Unfallstelle absichern
- Warnweste anlegen: Außerorts besteht in Finnland eine strenge Warnwestentragepflicht für alle Fahrzeuginsassen, sobald sie das Auto verlassen.
- Warnblinkanlage einschalten: Aktivieren Sie sofort das Warnblinklicht Ihres Fahrzeugs.
- Warndreieck aufstellen: Platzieren Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand hinter der Unfallstelle, um den nachfolgenden Verkehr rechtzeitig zu warnen.
2. Erste Hilfe leisten
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über verletzte Personen.
- Leisten Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten sofort Erste Hilfe. Die Versorgung von Verletzten hat oberste Priorität.
3. Notruf wählen und Polizei verständigen
In Finnland gibt es nur eine einzige, zentrale Notrufnummer: 112.
- Wählen Sie die 112 bei Personenschäden, unklaren Situationen oder erheblichen Sachschäden.
- Wichtig: In Finnland müssen alle Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern sowie alle Wildunfälle zwingend der Polizei gemeldet werden. Auch bei reinen Bagatell- oder Blechschäden empfiehlt es sich im Ausland immer, die Polizei hinzuzuziehen.
Besonderheit in Finnland: Der Wildunfall (Hirvi- und Porokolari)
Finnland ist bekannt für seine Natur und seine Wildpopulationen. Begegnungen mit Elchen (Hirvi) und Rentieren (Poro) auf den Straßen sind keine Seltenheit – besonders in der Dämmerung sowie in den Übergangsmonaten im Frühjahr und Herbst.
Was ist bei einem Wildzusammenstoß zu tun?
Wenn es trotz aller Vorsicht zu einer Kollision mit einem Wildtier gekommen ist, gelten spezifische Regeln:
- Polizei informieren (Tel. 112): Sie sind gesetzlich verpflichtet, jeden Wildunfall unverzüglich der Polizei zu melden. Die Polizei informiert den örtlichen Jagdverein, der verletzte Tiere sucht und erlöst.
- Unfallstelle sichern: Stellen Sie sicher, dass das tote oder verletzte Tier keine Gefahr für andere Autofahrer darstellt.
- Tier nicht anfassen: Berühren Sie verletzte oder tote Wildtiere niemals selbst. Ein verletzter Elch kann extrem aggressiv reagieren.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Schadensdokumentation
Damit es bei der späteren Schadensregulierung keine bösen Überraschungen mit der Kfz-Versicherung gibt, müssen Sie den Unfall lückenlos dokumentieren.
- Europäischen Unfallbericht ausfüllen: Direkt vor Ort.
Nutzen Sie das Standardformular des Europäischen Unfallberichts (idealerweise zweisprachig Deutsch/Englisch), das in jedes Handschuhfach gehört. Lassen Sie sich die Angaben des Unfallgegners eintragen und unterschreiben. Achtung: Unterschreiben Sie niemals Dokumente, deren Inhalt Sie nicht vollständig verstehen!
- Beweise sichern & Fotos anfertigen: Vor dem Bewegen der Fahrzeuge.
Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Winkeln, die Beschädigungen an allen beteiligten Fahrzeugen, Bremsspuren sowie die relative Position der Autos zueinander. Fertigen Sie eine einfache Unfallskizze an.
- Daten der Beteiligten notieren: Wichtige Pflichtangaben.
Notieren Sie Name, Anschrift, Telefonnummer, Kennzeichen, Kfz-Versicherung sowie die Versicherungsscheinnummer aller Unfallbeteiligten. Schreiben Sie zudem Kontaktdaten von eventuellen Zeugen auf.
- Mietwagen-Anbieter kontaktieren: Falls zutreffend.
Sollten Sie mit einem Mietwagen unterwegs sein, müssen Sie den Vermieter unverzüglich über den Unfall informieren. Reparieren oder schleppen Sie das Fahrzeug niemals auf eigene Faust ab.
Schadensregulierung nach dem Unfall in Finnland
Da Finnland Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, gestaltet sich die Schadensabwicklung für Autofahrer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz relativ strukturiert. Es gilt grundsätzlich das Schadensersatzrecht des Unfalllandes (also finnisches Recht).
Um Ihre Ansprüche nach der Rückkehr geltend zu machen, müssen Sie sich nicht mit einer finnischen Versicherung auf Finnisch oder Schwedisch auseinandersetzen.
Der einfache Weg über den Zentralruf: Über den Zentralruf der Autoversicherer können Sie den deutschen Regulierungsbeauftragten der gegnerischen finnischen Versicherung ermitteln lassen. Dieser wickelt den Schaden bequem auf Deutsch und nach den gesetzlichen Vorgaben ab. Zentralruf aus dem Ausland: +49 40 300 330 300 Zentralruf im Inland (kostenlos): 0800 25 02 600
Die häufigsten Fehler nach einem Unfall und wie Sie diese vermeiden
- Flucht vom Unfallort (Unfallflucht): Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist auch in Finnland eine schwere Straftat und wird konsequent strafrechtlich verfolgt.
- Schuldeingeständnisse unterschreiben: Unterschreiben Sie vor Ort keine Dokumente, die Ihnen die Schuld am Unfall zuweisen. Überlassen Sie die Schuldfrage den Versicherungen und Gerichten.
- Wildunfall nicht melden: Wer einen Zusammenstoß mit einem Rentier oder Elch verschweigt und einfach weiterfährt, macht sich wegen Verstoßes gegen das Tierschutz- und Jagdgesetz strafbar und riskiert den Verlust des Kaskoschutzes.
- Privates Abschleppen auf Autobahnen: Das private Abschleppen mit einem Seil oder einer Stange ist auf finnischen Autobahnen streng verboten. Nutzen Sie hierfür immer einen professionellen Pannendienst.
Häufige Fragen zu Autounfall in Finnland Was tun Der Notfall-Guide für Urlauber (FAQ)
Muss ich bei jedem Bagatellschaden in Finnland die Polizei rufen?
Ja. In Finnland besteht die gesetzliche Vorschrift, Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern der Polizei zu melden. Auch für die spätere Schadensregulierung über die ausländische Versicherung ist ein polizeiliches Unfallprotokoll dringend ratsam.
Welche Notrufnummer gilt in Finnland?
In Finnland gilt die einheitliche Notrufnummer 112. Darüber erreichen Sie sowohl die Polizei als auch Rettungsdienste und die Feuerwehr.
Wer zahlt den Schaden nach einem Wildunfall in Finnland?
Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild (wie Elche) oder Federwild entstehen, werden in der Regel durch die deutsche Teilkaskoversicherung abgedeckt. Rentiere gelten in Finnland jedoch oft als Nutztiere. Die Meldung bei der Polizei ist zwingend nötig, um den Besitzer des Rentiers zu ermitteln und den Anspruch korrekt zu prüfen.
Gilt meine deutsche Kfz-Versicherung auch in Finnland?
Ja, Finnland gehört zum Geltungsbereich der "Grünen Karte" (Internationale Versicherungskarte). Die Mitnahme der Grünen Karte wird dringend empfohlen, um den Versicherungsschutz vor Ort unkompliziert nachzuweisen.
Was muss ich beim Fahren im finnischen Winter beachten?
Im finnischen Winter (Oktober bis März) gelten reduzierte Tempolimits (meist um 20 km/h geringer als im Sommer). Zudem sind Winterreifen (oft mit Spikes/Stutter-Reifen) gesetzlich vorgeschrieben.
Kann ich mein Auto auf finnischen Autobahnen privat abschleppen?
Nein, das private Abschleppen eines liegengebliebenen oder verunfallten Fahrzeugs ist auf finnischen Autobahnen verboten. Sie müssen einen professionellen Abschleppdienst kontaktieren.
Was passiert, wenn der Unfallgegner kein Dokument unterschreiben will?
Sollte der Unfallgegner die Unterschrift auf dem Europäischen Unfallbericht verweigern oder es zu Streitigkeiten kommen, rufen Sie unverzüglich die Polizei unter der 112 zur Unfallaufnahme hinzu.
Wie erreiche ich den ADAC-Auslandsnotruf aus Finnland?
Den Auslandsnotruf des ADAC erreichen Sie im Pannen- oder Schadensfall unter der Telefonnummer +49 89 22 22 22.
Fazit
Ein Autounfall in Finnland lässt sich durch schnelles, besonnenes Handeln gut bewältigen. Die wichtigsten drei Säulen im Ernstfall sind: Absicherung (Warnweste & Warndreieck), die Verständigung der Polizei über die 112 (Pflicht bei Kollisionen und Wildunfällen) und eine lückenlose Dokumentation mittels des Europäischen Unfallberichts und Fotos.
Unsere Empfehlung: Drucken Sie sich vor Ihrer Skandinavien-Reise den Europäischen Unfallbericht zweisprachig aus und legen Sie ihn zusammen mit der Grünen Versicherungskarte ins Handschuhfach. Speichern Sie die Nummer des Zentralrufs der Autoversicherer (+49 40 300 330 300) direkt im Smartphone ab.